Wassergefährdende Stoffe: Fachbetrieb - Nachweis der F.-Eigenschaft
Leistungsbeschreibung
Fachbetriebe haben auf Verlangen gegenüber der unteren Wasserbehörde, in deren Bezirk sie tätig werden, die Fachbetriebseigenschaft nachzuweisen. Die Fachbetriebseigenschaft muss auch gegenüber dem Betreiber einer Anlage nachgewiesen werden können, wenn dieser den Fachbetrieb mit fachbetriebspflichtigen Tätigkeiten beauftragt.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die zuständige unter Wasserbehörde.
Rechtsgrundlage
Land Sachsen-Anhalt