Die Stadt Coswig (Anhalt) informiert

Bekanntmachung der 2. Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes (4. Stufe) der Stadt Coswig (Anhalt)

Öffentliche Bekanntmachung


Bekanntmachung der 2. Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes (4. Stufe) der Stadt Coswig (Anhalt)


Auf Grundlage der Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie) und deren Überführung in nationales Recht (§§ 47 a-f BImSchG) sind in Sachsen-Anhalt die Städte und Gemeinden sowohl für die Lärmkartierung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Millionen Kfz/Jahr (DTV 8.200 Kfz/Tag) als auch die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes verpflichtet. Ausgehend vom Zeitpunkt der erstmaligen Erstellung und regelmäßigen Fortschreibung der Lärmkarten in einem 5jährigen Turnus handelt es sich vorliegend um die 2.Öffentlichkeitsbeteiligung - Auslegung LAP-Entwurf. Für die innerhalb des Hoheitsbereichs der Stadt Coswig (Anhalt) befindlichen Hauptverkehrsstraßen, die ein entsprechendes Verkehrsaufkommen aufweisen, wurden nach neu vorgegebenen Berechnungsvorschriften strategische Lärmkarten ausgefertigt. Der entsprechende Ergebnisbericht Umgebungslärmkartierung Stufe 4 an Hauptverkehrsstraßen in Sachsen-Anhalt in der Stadt Coswig (Anhalt) wurde vom 29.11.2023 bis einschließlich 30.12.2023 öffentlich ausgelegt. Auf Grundlage dieser Erkenntnisse wurde ein Entwurf des Lärmaktionsplanes gefertigt, dessen Auslegung hiermit bekannt gemacht wird.


Der Entwurf des Lärmaktionsplanes wird vom 08.08.2024 bis zum 21.08.2024 öffentlich ausgelegt.


Ort der öffentlichen Auslegung:

Stadt Coswig (Anhalt)
Am Markt 13
06869 Coswig (Anhalt)


Zeiten der öffentlichen Auslegung

Dienstag 9.00 – 12.00 und 14.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag 9.00 – 12.00 und 14.00 – 15.30 Uhr
Freitag 9.00 – 12.00 Uhr
und außerhalb dieser Zeiten nach telefonischer Anmeldung 034903 - 610441.

Auf die Ergebnisse der strategischen Lärmkarten aufbauend erfolgt die Ausfertigung einer Entwurfsfassung für einen Lärmaktionsplan.
Das Ziel der Planung ist es, die Lärmsituation in der Stadt Coswig (Anhalt) zu kennen und Strategien und Maßnahmen zur Lärmminderung beziehungsweise Vorkehrungen zum Schutz identifizierter ruhiger Gebiete zu prüfen und festzulegen.


Sie haben die Möglichkeit bis zum 22.08.2024 schriftlich – entweder postalisch an Stadt Coswig (Anhalt), Am Markt 1, 06869 Coswig (Anhalt) oder per E-Mail an post@coswig-anhalt.de - Stellung zu dem Lärmaktionsplan zu nehmen sowie Hinweise und Anregungen zur Lärmaktionsplanung zu geben.


Coswig (Anhalt), den 06.08.2024


Saage
Bürgermeister
(im Original unterzeichnet)

 

Tag der Bereitstellung: 08.08.2024