Erhaltungsgebiet "Altstadt Coswig"

Geltungsbereich für das Erhaltungsgebiet:

 
  •   gemäß Erhaltungssatzung der Stadt vom 25.10.2007
 
Ziel der Erhaltungssatzung im Erhaltungsgebiet:
 
Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes.
 
Besondere Vorschriften:
 
Im festgelegten Erhaltungsgebiet bedürfen der schriftlichen Genehmigung der Gemeinde
  • der Rückbau
  • die Änderung (Modernisierungs- u. Instandsetzungsmaßnahmen) oder
  • Nutzungsänderung,
  • die Errichtung baulicher Anlagen im Geltungsbereich
Hierfür ist vom Eigentümer oder dessen Bevollmächtigter ein
 
  •   Antrag auf Erteilung der erhaltungsrechtlichen Genehmigung  bei der Stadt
          Coswig (Anhalt) einzureichen.
      Antragsformular erhältlich über: 
      Stadt Coswig (Anhalt), Bauamt, Am Markt 1, 06869 Coswig (Anhalt),
      Ansprechpartner Frau Engel, Tel 034903/610440, E-Mail: v.engel@coswig-online.de
 

Baugenehmigungspflichtige Maßnahmen bedürfen der Genehmigung durch die Baugenehmigungsbehörde (LK Wittenberg, FD Bauordnung, Breitscheidstr. 4 in 06886 Lu. Wittenberg, Tel. 03491/479647)
 
Liegt das Objekt zusätzlich im Denkmalbereich oder ist es ein Einzeldenkmal, so ist die geplante Maßnahme bei der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Wittenberg anzuzeigen und die denkmalrechtliche Genehmigung einzuholen.
 
Adresse:         
Landkreis Wittenberg
FD Bauordnung - untere Denkmalschutzbehörde
Breitscheidstraße 4
06886 Lu. Wittenberg                         
Tel.: 03491/479665
 
Im Erhaltungsgebiet besteht die Möglichkeit für Modernisierungsmaßnahmen und Instandsetzungsmaßnahmen Städtebaufördermitttel in Anspruch zu nehmen.
Städtebaufördermittel sind aber grundsätzlich nachrangig einzusetzen, d. h. es muss erst geprüft werden, ob evtl. andere Fördermittel vorrangig einzusetzen sind.
Ein genereller Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.
(siehe Förderungsrichtlinie, bei Bedarf wird diese zugestellt)
 
 
Für die Beantragung von Städtebaufördermitteln ist das entsprechende Antragsformular zu verwenden.

 

  • Antrag zur Förderung kleinteiliger Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen

(Antragsformular bei Bedarf über die Stadt erhältlich)

 
 
Alle Anträge sind rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme und vor Auftragserteilung einzureichen!
 
 
Ansprechpartner für die Beratung im Erhaltungsgebiet: