Die Stadt Coswig (Anhalt) informiert:

Bekanntmachung der Stadt Coswig (Anhalt) über die Auslegung und Unterrichtung der Öffentlichkeit zur Fortschreibung des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) für die Stadt Coswig (Anhalt) im Gebiet Wachstum und nachhaltige Erneuerung

Bekanntmachung der Stadt Coswig (Anhalt) über die Auslegung und Unterrichtung der Öffentlichkeit zur Fortschreibung des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) für die Stadt Coswig (Anhalt) im Gebiet Wachstum und nachhaltige Erneuerung

Im Rahmen der Neustrukturierung der Städtebauförderung von Bund und Ländern wurden die Förderprogramme neu strukturiert und damit einhergehend erfolgte auch eine Veränderung der Zuordnung der Fördergebiete. Für die Stadt bedeutete dies, dass das Erhaltungsgebiet und das Stadtumbau Ost-Gebiet der Fördersäule „Wachstum und nachhaltige Erneuerung (WUNE)“ zugeordnet wurden.  

Daraus resultiert die Notwendigkeit, das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept aus dem Jahr 2016 fortzuschreiben, unter Berücksichtigung von Maßnahmen zum Klimaschutz und Klimaanpassung.

Ziel ist es, einen grundlegenden Handlungs- und Orientierungsrahmen für die Altstadt sowie für die angrenzenden Bereiche der Westvorstadt, Bahnhofsvorstadt und den Beethovenring zu setzen, Entwicklungsperspektiven und Ziele zu definieren und eine Umsetzungsstrategie mit Maßnahmen, Prioritäten und Verantwortlichkeiten für die nächsten 10 - 15 Jahre aufzuzeigen. Im Ergebnis steht ein zukunftsfähiges und umsetzungsorientiertes Gesamtkonzept als Voraussetzung für die Bewilligung von Fördermitteln, insbesondere aus dem Städtebauförderprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“.

Der Entwurf des Gesamtberichtes über die Fortschreibung des ISEKs liegt nun vor.

In der Zeit

vom 28.06.2024 (Freitag) bis 29.07.2024 (Montag)

haben die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Coswig (Anhalt) die Möglichkeit, den Bericht zu sichten und Hinweise sowie Einschätzungen mitzuteilen. Auch Kinder und Jugendliche sind eingeladen, ihre Anregungen zum ausgelegten Entwurf des ISEKs abzugeben.

Der Entwurf kann im genannten Zeitraum auf der Internetseite der Stadt Coswig (Anhalt) unter folgendem Link eingesehen werden:

 

http://www.coswigonline.de/de/aktuelle-offenlagen.html

Zusätzlich liegt der Entwurf in der Bauverwaltung der Stadt Coswig (Anhalt), Amtshaus,

1. OG, Zimmer 207, Am Markt 13 in 06869 Coswig (Anhalt), während der Sprechzeiten

öffentlich aus:

 

·         dienstags:       9:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 18:00 Uhr

·         donnerstags: 9:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 15:30 Uhr

·         freitags:           9:00 Uhr – 12:00 Uhr

 

Bitte beachten Sie die jeweils gültigen Abstands- und Hygienevorschriften im Verwaltungsgebäude.

Ihre Anregungen und Hinweise können innerhalb der Auslegungszeit schriftlich an folgende Adresse gesendet werden:

Stadt Coswig (Anhalt)

Am Markt 1

06869 Coswig (Anhalt)

Anregungen und Hinweise können auch per E-Mail an:

 

post@coswig-anhalt.de

übermittelt werden.

Bitte beachten Sie, dass Privatpersonen mit der Abgabe von Anregungen und Hinweisen der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Beteiligungsverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Wir freuen uns auf Ihre Beteiligung und danken Ihnen für Ihr Engagement in der Stadtentwicklung von Coswig (Anhalt).

Coswig (Anhalt), den 31.05.2024

 

 

A. Clauß

Bürgermeister

                        (im Original unterzeichnet)

Bereitstellungstag: 20.06.2024