Die Stadt Coswig (Anhalt) informiert:
Bekanntmachung über das Ergebnis der Stichwahl der Bürgermeisterwahl in der Stadt Coswig (Anhalt) am 17. März 2024
Bekanntmachung über das Ergebnis der Stichwahl der Bürgermeisterwahl in der Stadt Coswig (Anhalt) am 17. März 2024
Der Wahlausschuss stellte in seiner öffentlichen Sitzung am 19. März 2024 folgendes Ergebnis der Stichwahl der Bürgermeisterwahl vom 17. März 2024 fest.
Gesamtergebnis:
A1 | Wahlberechtigte laut Wählerverzeichnis ohne Sperrvermerk "W" (Wahlschein): | 8.947 |
A2 | Wahlberechtigte laut Wählerverzeichnis mit Sperrvermerk "W" (Wahlschein): | 960 |
A3 | Wahlberechtigte nach § 24 Abs. 5 Satz 2 und 3 KWO LSA (selbständige Wahlscheine): | 0 |
A | Wahlberechtigte insgesamt (A1 + A2 + A3): | 9.907 |
B | Wähler insgesamt: | 4.261 |
B1 | darunter Wähler mit Wahlschein: | 839 |
C1 | Ungültige Stimmzettel: | 29 |
C2 | Gültige Stimmzettel: | 4.232 |
D | Gültige Stimmen: | 4.232 |
Stimmenverteilung:
lfd. Nr. | Bewerber/in | Partei/Wählergruppe | Stimmen | v. H. |
1 | Niestroj, Henry | 1.940 | 45,84 % | |
2 | Saage, André | SPD | 2.292 | 54,16 % |
Gesamt: | 4.232 | 100,00 % |
Der Bewerber André Saage ist zum hauptamtlichen Bürgermeister der Stadt Coswig (Anhalt) gewählt, da er mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigen konnte.
Jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes, jede Partei oder Wählergruppe, die einen Wahlvorschlag eingereicht hat, und der für das Wahlgebiet zuständige Wahlleiter sowie die für das Wahlgebiet zuständige Kommunalaufsichtsbehörde können gegen die Gültigkeit der Wahl Einspruch erheben (Wahleinspruch) mit der Begründung, dass die Wahl nicht den Wahlrechtsvorschriften entsprechend vorbereitet oder durchgeführt oder in anderer unzulässiger Weise in ihrem Ergebnis beeinflusst worden ist. Gegen die Gültigkeit einer Direktwahl können auch Bewerber, die an der Direktwahl teilgenommen haben, sowie Bewerber nicht zugelassener Wahlvorschläge Wahleinspruch erheben.
Der Wahleinspruch ist bei dem für das Wahlgebiet zuständigen Wahlleiter binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses mit Begründung schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären. Der Wahleinspruch des Wahlleiters selbst ist an die Vertretung zu richten.
Kaatz
Stadtwahlleiter (im Original unterschrieben)
Bereitstellungstag: 20.03.2024